Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober!
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz passt der Bund auch die Corona-Schutzmaßnahmen an. Einige Vorgaben gelten bundesweit, vieles können die Länder entscheiden.
Ein Überblick der neuen Regeln, die ab Oktober gelten.
Maskenpflicht in Fernzügen
In Fernzügen gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle ab dem Alter von 14 Jahren. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine einfachere OP-Maske.
Keine Maskenpflicht in Flugzeugen
In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht dagegen ganz weg. Dies gilt für Inlandsflüge wie auch für Flüge von und nach Deutschland. Allerdings kann die Bundesregierung per Verordnung die Maskenpflicht in Flugzeugen wieder einführen, falls sie das bei steigenden Fallzahlen für erforderlich hält.
Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen
Eine Verschärfung der Regeln betrifft Krankenhäuser und Pflegeheime. Dort müssen die Menschen bundesweit vor dem Zutritt nicht nur FFP2-Maske tragen, sondern sie müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen.
Maskenpflicht beim Arztbesuch
FFP2-Masken sind nun außerdem auch in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen Pflicht. Das konnte bisher von den Ländern geregelt werden, nun regelt der Bund dies einheitlich.
Länder-Regeln für Nahverkehr, Schulen und öffentliche Räume
Für verschiedene Bereiche schreibt der Bund zwar keine deutschlandweiten Schutzmaßnahmen vor. Allerdings können die Regierungen der Bundesländer mit Blick auf die erwartete neue Infektionswelle per Verordnung weitergehende Vorschriften festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere wichtige Bereiche zu schützen.
So können die Länder eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen beschließen.
Für Schulen kann eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse eingeführt werden. An Schulen und Kitas sollen auch Tests vorgeschrieben werden können.
Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, muss künftig kein ärztliches Attest mehr vorgelegt werden, um wieder den Schulbesuch zu ermöglichen. Es reicht ein Antigen-Selbsttest. Dies gilt bundesweit.
Ausnahmen bei Maskenpflicht-Anordnungen der Länder
Es gelten aber Ausnahmen, wenn ein Land für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht per Verordnung festlegt: Bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie muss keine Maske tragen, wer einen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann.
Von der Maskenpflicht kann zudem ausgenommen werden, wer frisch genesen oder vor maximal drei Monaten eine abschließende Corona-Impfung erhalten hat. Die Länder können aber jeweils selbst entscheiden, ob sie diese Ausnahmen gelten lassen wollen.
Weitere Maßnahmen durch Landesparlamente
Per Parlamentsbeschluss können die Länder zusätzliche, härtere Maßnahmen vorschreiben – wenn sie eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sehen – dazu zählen das Gesundheitswesen, die Energieversorgung oder die Polizei.
So können dann beispielsweise in Außenbereichen eine Maskenpflicht anordnen, wenn dort kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dann entfallen auch die Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.
Reaktionen/Kritik aus Baden-Württemberg und aus Bayern
Lucha kritisierte unter anderem, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. „Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, meinte Lucha. Auch aus München war Unmut zu vernehmen.
„Ich würde mal sagen: Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Ich begrüße natürlich, dass der Infektionsschutz weiter vorankommt. Auch, dass das Thema Maske im Innenraum eine Bedeutung erlangt. Es gibt aber schon noch viele, viele Fragen, die einfach noch offen sind in der Umsetzung und im Vollzug“, meinte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Gespräch mit dem TV-Sender SAT.1 und kündigte für den Freistaat an: „Wir werden da schon ein bisschen nacharbeiten müssen.“ Holetschek hätte sich zudem mehr einheitliche Regelungen zum Coronavirus gewünscht, um ein erneutes Wirrwarr zwischen den Ländern diesmal zu vermeiden.
„Man muss sich abstimmen. Baden-Württemberg und Bayern – wenn Länder aneinandergrenzen, gibt es schon noch Diskussionsbedarf. Ich hätte mir einheitlichere Ansagen gewünscht, die klarmachen, wie was funktioniert. Das erinnert mich so ein bisschen an die alte Hotspot-Regelung, die ehrlicherweise auch nicht ganz praktikabel und rechtssicher war“, meinte der gebürtige Landshuter und Münchner Ressortleiter.
Quelle: tagesschau.de